sozial, ökologisch, demokratisch


SBL unterstützt weiterhin Bürgerbegehren: Am vergangenen Samstag hat die Sauerländer Bürgerliste Arnsberg die Aktion JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald mit einem Infostand am Arnsberger Gutenbergplatz tatkräftig unterstützt. Dabei konnten rd. 300 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt werden. Mit dabei auch der bekannte Liedermacher und Straßenmusiker Uli Bause, der die Aktion kurzfristig unterstützt hat. Am kommenden Samstag geht es in der Neheimer Fußgängerzone ab 10.00 Uhr weiter. Auch dann wird die SBL Arnsberg das Bürgerbegehren mit einem Infostand unterstützen. Auch Künstler Uli Bause wird wieder für gute und anspruchsvolle Unterhaltung sorgen. Die SBL Arnsberg freut sich auf viele gute Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Bürgerbegehren zum «Nationalpark Arnsberger Wald» gestartet

Die SBL unterstützt das Bürgerbegehren zum Nationalpark Arnsberger Wald. Bitte sammeln Sie Unterschriften für dieses Bürgerbegehren!

Hier bekommen Sie eine Druckvorlage der Unterschriftensammlung als PDF-Datei

Die Listen können von jeder Person, die das Bürgerbegehren unterstützen möchte, ausgedruckt werden. Bei Bedarf können auch Listen postalisch zur Verfügung gestellt werden! Bitte geben Sie die Listen auch an andre weiter!

Unterschreiben dürfen nur kommunalwahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner des Hochsauerlandkreises. Kommunalwahlberechtigt ist man schon ab 16 Jahren. Die unterschriebenen Originallisten müssen an eine der folgenden Adressen zurückgegeben werden:

- Dietmar Schwalm, Heidestr. 13, 59759 Arnsberg, schwalm@fwgundlinke-im-kreistag-hsk.de
- Reinhard Loos, Am Kalvarienberg 8, 59929 Brilon, loos@sbl-fraktion.de
- Sebastian Vielhaber, Vom-Stein-Straße 4, 59955 Winterberg, s.vielhaber@fw-winterberg.de

Es können auch Listen übersandt werden, in denen nicht alle Zeilen ausgefüllt sind. Die ausgefüllten Unterschriftenlisten werden nur für das Bürgerbegehren genutzt und dem Hochsauerlandkreis übergeben. Es besteht die Möglichkeit, um seine Daten zu schützen, dass man auch nur alleine eine Liste unterschreibt und diese an die o.g. Vertretungsberechtigten zurückschickt.

Die Rückgabe (postalisch oder persönlich) kann vorab per E-Mail mit den drei o.g. Vertretungsberechtigten abgeklärt werden. Die Abgabefrist beim Hochsauerlandkreis endet am 13.04.2024. Bei weiteren Fragen kann man sich an die o.g. Vertretungsberechtigten wenden.

Wollen Sie mehr über den Nationalpark wissen? Hier finden Sie die Antworten!



Landesgesundheitsminister Laumann strebt Halbierung der Hausarztzahl an

Breit eingeladen hatte die Briloner CDU zu einer öffentlichen Veranstaltung mit Landesgesundheitsminister Laumann. Und immerhin mehr als 100 Gäste waren gekommen, darunter viel CDU-Prominenz (u.a. MdEP, MdL, Landrat, Vorsitzender der Kreistagsfraktion). Doch sie wurden – sofern es nicht CDU-Funktionäre waren – enttäuscht. Denn der Vortrag des Ministers enthielt außer viel Eigenlob und Polemik eine sehr beunruhigende Ankündigung: Gleich zu Beginn seines Vortrags erklärte Herr Laumann, für jeweils 3.000 Einwohner würde ein Allgemeinmediziner gebraucht.

Was bedeutet das in der Realität? Der Bedarf an Hausärzten wird anhand der vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” (G-BA) erlassenen “Bedarfsplanungs-Richtlinie” ermittelt. Dort steht in § 11 Abs. 4: “Die Allgemeine Verhältniszahl wird für die Arztgruppe der Hausärzte einheitlich mit dem Verhältnis: 1 Hausarzt zu 1.616 Einwohnern festgelegt.” Diese Quote wird auch im HSK fast exakt erreicht.

Nun beklagen sich heute schon viele Patientinnen und Patienten, dass es schwierig ist, einen Hausarzt zu finden, die/der sie betreut. Wenn nun der Landesminister die Ver-

hältniszahl von 1.616 auf 3.000 fast verdoppeln will, bedeutet dass eine erhebliche Verschärfung die Situation.

Bei einem Landesminister, der 12 Amtsjahre aufzuweisen hat, muss man davon ausgehen, dass er die wesentlichen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesen kennt.

Leider war es in dieser Parteiveranstaltung nicht zugelassen, Fragen aus dem Publikum an den Minister zu richten. So konnte nicht geklärt werden, welche Motivation der Vertreter der Landesregierung für den drastischen Eingriff in das Niveau der hausärztlichen Versorgung hat.


Die kommunale Energiegesellschaft lässt lange auf sich warten …

Anfang Februar hatten wir hier über die extremen Verzögerungen beim Bau der neuen Rettungswachen berichtet. Mindestens 7 Jahre werden zwischen dem Beschluss des Kreistags und der Fertigstellung vergehen. Aber das ist nicht das einzige Projekt des Hochsauerlandkreises, bei dem die Umsetzung im Kreishaus unfassbar lange dauert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die kommunale Energiegesellschaft, über die bereits seit August 2022 im Kreistag und im Wirtschaftsausschuss beraten wird, ohne dass irgendein Ergebnis absehbar ist. Es geht um die “Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft zur Erzeugung regenerativer Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden”.

Im Oktober 2023 hatte der Landrat in seiner Rede zur Einbringung des Kreishaushalts 2024 zu diesem Thema u.a. ausgeführt: “Einige Unterlagen und Berechnungen stehen noch aus, wenn die vorliegen können wir eine entscheidungsreife Vorlage für den Kreistag erstellen. Wegen der Besonderheit und Wichtigkeit des Projektes sollte die Entscheidung hierzu nicht in der Kreistagssitzung im Dezember erfolgen, vielmehr strebe ich eine Sondersitzung des Kreistages in der zweiten Novemberhälfte oder im Januar an.”

Nachdem seit dieser Ankündigung des Landrats mehr als ein Vierteljahr vergangen war, ohne dass irgendeine Aktivität hinsichtlich der angekündigten Sitzung des Kreistags sichtbar wurde, stellte die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Frage an den Landrat: “Wie ist die aktuelle Zeitplanung des Landrats hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Energiegesellschaft im Kreistag?”

Nach 17 Tagen (am 16.02.) erhielten wir die Antwort des Landrats: “In der Sitzung des Kreistages am 15.03.2024 werde ich dem Kreistag vorschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu dem von der Verwaltung vorzuschlagenden Projekt der Gründung eines Unternehmensverbundes zur Erzeugung regenerativer Energien aus Wind und Sonne mit einem strategischen Partner zu fassen. Die entsprechende Vorberatung erfolgt im Ausschuss WSDT am 04.03.2024.

Im weiteren Projektablauf ist vorgesehen, den konkreten Gründungsbeschluss zur kommunalen Energiegesellschaft dann in der KT-Sitzung am 21.06.2024 zu fassen. Ich gehe

davon aus, dass bis dahin auch konkretere Erkenntnisse vorliegen werden, welche unserer Städte/Gemeinden bereits zum Gründungszeitpunkt Gesellschafter des geplanten Unternehmens werden.”

Bis zum Beschluss dauert es also noch mindestens ein halbes Jahr länger als nach der Rede des Landrats zum Haushalt zu erwarten. Das andere grundsätzliche Problem ist, dass der Landrat sich eine Partnerschaft nur zusammen mit dem Energiekonzern RWE vorstellen kann: “ich favorisiere weiterhin das Konzept mit dem strategischen Partner RWE”. CDU und SPD haben ihn dabei bisher unterstützt. Unsere Anträge, auch mit anderen möglichen Partnern zu sprechen, wurden bereits zweimal abgelehnt. 

Dabei erwartet die RWE, dass sie in der neu zu gründenden Gesellschaft die Mehrheit der Anteile erhält, also der HSK und alle Gemeinden zusammen in der Minderheit sein werden. Das ist aus unserer Sicht für eine solche kommunale Gesellschaft nicht akzeptabel.

Und noch eine Auffälligkeit gibt es: In der oben zitierten Antwort des Landrats wird behauptet, es handele sich im ein “von der Verwaltung vorzuschlagendes Projekt”. Dies trifft nicht zu, denn der Vorschlag kam aus dem Kreistag, ganz ohne Kreisverwaltung. Darauf weist die SPD-Fraktion in einem weiteren aktuellen Antrag vom 21.02.2024 richtigerweise hin.